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Geschäftsordnung des Regionalverbandes
Ost im GVD § 1 Name, Sitz,
Geschäftsjahr
Der Regionalverband
trägt den Namen „Regionalverband Ost“ im Greenkeeper Verband Deutschland
(GVD). Er ist ein Interessenverband. Der Sitz des
Regionalverbandes wird durch Beschluss des Vorstandes (nur im Ausnahmefall
nicht der Wohnort des ersten Vorsitzenden) festgelegt und muss sich im Bereich
der ostdeutschen Bundesländer befinden. Das
Geschäftsjahr dauert vorn 1. Oktober bis zum 30. September.
§ 2 Zweck
Der Zweck
des Regionalverbandes ist 1.
parteipolitisch neutral und überkonfessionell die Aus- und
Weiterbildung der Mitglieder zu fördern und die Bereitschaft des einzelnen
zur Mitwirkung an der Lösung öffentlicher Aufgaben zu wecken. 2.
die bestehenden Kontakte zwischen Greenkeepern zu pflegen und neue zu
schaffen. 3.
die Interessen und Belange der Greenkeeper in der Öffentlichkeit und
in den entsprechenden Fachgremien sowie gegenüber anderen Organisationen zu
vertreten. 4.
der Austausch von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik sowie
Industrie einerseits und der Praxis andererseits. 5.
die Entwicklung und Bereitstellung von Aus- und Fortbildungsangeboten
sowie die Beteiligung an der Entwicklung und Bereitstellung solcher Angebote.
6.
die Verfolgung ausschließlich gemeinnütziger,
nicht wirtschaftlicher Zwecke.
7.
Der Regionalverband ist kein eigenständiger
Verband oder Verein, sondern eine regionale Vertretung des GVD.
§ 3 Mitgliedschaft
Die
Mitgliedschaft ist freiwillig. Sofern sie sich zu dieser Geschäftsordnung
bekennen, können Mitglieder des Regionalverbandes werden: 1.
als ordentliche Mitglieder Personen, die auf Golfplätzen,
Golfplatzanlagen oder anderen Rasensportanlagen beschäftigt sind.
Personen, die gewillt sind, den Zweck des Vereins zu unterstützen. 2.
als fördernde Mitglieder (nicht stimmberechtigt) juristische Personen,
Vereinigungen und Einzelpersonen, die an der Förderung des Vereinszwecks
interessiert sind.
§ 4 Erlöschen der
Mitgliedschaft
1.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Auflösung des Regionalverbandes oder 2.
Der Austritt aus dem Regionalverband ist zum Ende des Geschäftsjahres
bis zum 30. Juni des laufenden Jahres mit eingeschriebenem Brief an den
Vorstand des Regionalverbandes zu erklären. 3.
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied
4.
Freiwilliges oder zwangsweises Ausscheiden aus dem Regionalverband
begründet keinerlei Ansprüche gegen das Verbandsvermögen oder einen Teil
davon. Fällige Verpflichtungen sind einzuhalten.
§ 5 Rechte der
Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht 1.
die Einrichtungen des Vereins und des Regionalverbandes nach Maßgabe
der Geschäftsordnung und der Beschlüsse der Organe des Vereins und des
Regionalverbandes in Anspruch zu nehmen, 2.
das Stimmrecht nach Maßgabe der Geschäftsordnung auszuüben, 3.
Anträge an die Organe des Regionalverbandes zu richten. Einsprüche
gegen Beschlüsse des Vorstandes sind bei der nächsten Mitgliederversammlung
einzulegen.
§ 6 Pflichten der
Mitglieder
Die
Mitglieder sind verpflichtet, die gesamte Arbeit des Regionalverbandes zu
unterstützen und die gefassten Beschlüsse als verbindlich anzuerkennen. Festgesetzte Beiträge sind fristgerecht an den GVD und bei einer regionalen Mitgliedschaft an den Regionalverband Ost zu entrichten. § 7 Organe
Organe des
Regionalverbandes Ost sind 1. der
Vorstand 2. die
Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
Der Vorstand
leitet den Regionalverband Ost und ist für alle Fragen zuständig, die nicht
nach dieser Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Bei
Verhinderung des ersten Vorsitzenden übernimmt der zweite Vorsitzende den
Vorsitz. Der Vorstand
bestimmt die Teilnehmer an Veranstaltungen übergeordneten Gremien. Der Vorstand
setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern des Regionalverbandes Ost zusammen. Er besteht
aus: - dem ersten
Vorsitzenden - dem
Schriftführer - dem
Schatzmeister - sowie max. zwei weiteren Vorstandsmitgliedern,
wenn diese von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Bei seiner
ersten Sitzung nach einer Neuwahl bestimmt der Vorstand den zweiten
Vorsitzenden aus den Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand
ist berechtigt, Ausschüsse einzusetzen. Sämtliche
bei einer Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder sind
stimmberechtigt. Der gesamte Vorstand wird im vierjährigen Rhythmus gewählt; - in
den Jahren eins der erste Vorsitzende und der
Schatzmeister - in
den Jahren drei der Beisitzer und der Schriftführer. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand
tritt auf Einladung des ersten Vorsitzenden mindestens zweimal pro Jahr
zusammen. Beantragen mindestens zwei Vorstandsmitglieder eine
Vorstandssitzung, so hat der erste Vorsitzende eine Vorstandssitzung
einzuberufen. In
besonderen Fällen kann der Vorstand telefonisch, per Fax oder telegrafisch
einberufen werden. Der Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Die
Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden
Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des
Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand
kann Verpflichtungen für den Regionalverband nur in der Weise begründen,
dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
Demgemäß soll in allen, namens des Regionalverbandes abzuschließenden
Verträgen oder sonstigen Verpflichtungserklärungen die Bestimmung
aufgenommen werden, dass die Verbandsmitglieder für die daraus entstandenen
Verbindlichkeiten maximal mit dem Verbandsvermögen haften.
§ 9
Mitgliederversammlung
1.
Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern. 2.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich im Gebiet
des Regionalverbandes Ost zusammen. Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn sie von einem Drittel der
ordentlichen Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt oder vom Vorstand
gewünscht werden. Der Vorstand
hat die außerordentliche Mitgliederversammlung spätestens sechs Wochen nach
einem solchen Antrag durchzuführen.
Aufgaben der
Mitgliederversammlung sind: 1.
Bericht des ersten Vorsitzenden 2.
Jahresbericht des Schriftführers und des Schatzmeisters 3.
Bericht der Kassenprüfer 4.
Entlastung des Vorstandes 5.
Wahl des nach der Geschäftsordnung festgelegten Vorstandes 6.
Wahl der Kassenprüfer, auf zwei Jahre im Wechsel, keine Wiederwahl
Den Vorsitz
in der Mitgliederversammlung führt der erste Vorsitzende. Die
Protokolle werden durch den ersten Vorsitzenden und den Schriftführer
beurkundet. Die
Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen
wurde, jedoch mindestens vier Wochen vorher (Poststempel). Die
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder
gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse
über Geschäftsordnungsänderungen und die Auflösung des Regionalverbandes
bedürfen der Mehrheit von 3/4 der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder. Beschlüsse
dürfen nur gefasst werden, wenn sie auf der Tagesordnung stehen. Die
Einberufung der Organe erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter
Bekanntgabe der Tagesordnung.
§ 10 Auflösung des Regionalverbandes
Der Regionalverband
ist als aufgelöst zu betrachten, wenn gemäß § 9 ein Beschluss vorliegt
oder weniger als 5 Mitglieder dem Verein angehören. Das bei der Auflösung
vorhandene Vermögen und Inventar fällt dem GVD zu. Wenn sich
der GVD auflöst, gilt dieser Regionalverband automatisch als aufgelöst.
Über die Verwendung des Verbandsvermögens entscheidet eine außerordentliche
Mitgliederversammlung mit ¾ Stimmenmehrheit. Ohne die erforderliche
Stimmenmehrheit wird das Regionalverbandsvermögen eingefroren. Zum Verwalter
wird der bisherige erste Vorsitzende des Regionalverbandes bestimmt. Beitragssatzung des Regionalverbandes Ost im GVD Der Regionalverband Ost im GVD kann regionale Mitglieder
aufnehmen.
1.
Regionale Mitglieder im Regionalverband Ost können werden:
1.1. als fördernde Mitglieder (nicht stimmberechtigt) juristische Personen, Vereinigungen und Einzelpersonen, die an der Förderung des Vereinszwecks interessiert sind. Mitglieder zu 1.1. zahlen einen
Beitrag von Die Mitgliedsbeiträge werden innerhalb vier Wochen nach
Beginn des Geschäftsjahres abgebucht.
Eine Umwandlung einer bestehenden Mitgliedschaft im GVD in
eine alleinige, regionale Mitgliedschaft im Regionalverband Ost ist
ausgeschlossen.
Änderungen der Beitragssatzung sind der
Mitgliederversammlung vorbehalten und erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit
der anwesenden Mitglieder. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung 2003 in Jena am 18.03.2003. |
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